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Bereits in der Planungsphase sind bei Schwimmhallen die besonderen bauphysikalischen Anforderungen zu berücksichtigen. Nur so sind Feuchteschäden dauerhaft zu vermeiden.
Gemäß der geltenden Energieeinspar-Verordnung (EnEV) dürfen neue Häuser nur noch auf Niedrig-Energieniveau gebaut werden. Für die Planung eines Hauses mit Schwimmhalle bedeutet dies, dass der Wärmeschutz für den Wohnbereich auf 20° C ausgelegt ist – und im Bereich des Pools logischerweise um einiges erhöht werden sollte.